Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Vertretung für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Dabei ist diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge nur für Menschen vorgesehen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren oder plötzlich eingetretenen Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben. Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Genau dies wird durch den Betreuungsverein Persönliche Hilfen e.V. seit 1985 in Landkreis Diepholz angeboten.
Die VereinsbetreuerInnen nehmen nach der Bestellung durch ein Amtsgericht die rechtliche Betreuung Betroffener wahr, wenn z.B. kein Familienangehöriger, ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbetreuer zur Verfügung steht oder wenn es der Wunsch des Betroffenen darstellt, vom PHV e.V. betreut zu werden.
Zudem erhalten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Unterstützung und Beratung. Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, auch im Rahmen wiederkehrender Veranstaltungen (siehe Querschnittsarbeit unter „anstehende Veranstaltungen“).
Ergänzt wird unser Verein in der Jahnstraße 16 durch einen Integrationsfachdienst.
- Wir führen hauptamtliche rechtliche Betreuungen.
- Wir bieten einen Integrationsfachdienst an, der Menschen mit Behinderung an ihrem Arbeitsplatz auf vielfältige Weise unterstützt.
- Wie versuchen stetig, Privatpersonen für die Führung ehrenamtlicher Betreuungen zu gewinnen.
- Wir informieren über Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
- Gerne führen wir Informationsveranstaltungen zu Themen rund um das Betreuungsrecht durch.