Der Integrationsfachdienst (IFD) gem. SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung.
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, einer Gleichstellung oder mit einer drohenden Erschwernis im Arbeitsleben können den Dienst kostenfrei in Anspruch nehmen. Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Landkreise Diepholz und Verden, wobei der Sitz des Betriebes entscheidend ist.
Schwerbehinderte Arbeitssuchende erhalten zeitnah Beratung in der Bewerbungsphase. Arbeitgeber und Betriebsangehörige, die für die betriebliche Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitern zuständig sind, werden in dieser Aufgabe sowie bei Arbeitsplatzanpassungen und Veränderungen des Arbeitsverhältnisses unterstützt.
Der Integrationsfachdienst (IFD) berät Sie in den Büros in Diepholz und Verden, im Betrieb oder bei Ihnen zu Hause. Bei allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung erhalten Sie fachkundige Beratungen durch unsere MitarbeiterInnen:
Im Landkreis Verden im Büro in Verden, Zollstraße 2a:
Frau Christel Böschen
Tel: 04231/982-1670
Fax: 04231/982-1671
Frau Birgit Hinte
Tel: 04231/982-1672
Fax: 04231/982-1671
Im Landkreis Diepholz im Büro in Diepholz, Jahnstraße 16:
Herr Andreas Wolters
Tel: 05441/99556-47
Fax: 05441/99556-43
Wir bieten Unterstützung für schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:
- bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz
- bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme
- bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
- bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven
Wir bieten Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen:
- bei der Suche nach geeigneten Bewerber und Bewerberinnen
- bei Problemen mit behinderten Beschäftigten
- mit Informationen über Fördermöglichkeiten zu Arbeitsplätzen für schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung zu den Fragen zu Lohnkostenförderungen, technische Arbeitsplatzausstattung etc.