Der Gesetzgeber ist daran interessiert, private Vorsorge in allen Bereichen zu fördern und zu unterstützen. Gerade im gesundheitlichen Bereich geschieht es häufiger, dass Betroffene persönliche Wünsche und Entscheidungen alters- und krankheitsbedingt nicht mehr äußern bzw. treffen können. Um den Betroffenen gerecht zu werden und dem medizinischen Personal Sicherheit zum wirklichen Willen des Patienten zu geben, gibt es seit dem 01.01.1999 die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Diese beschreibt eigene Vorstellungen und benennt eine Person, die für den Fall der persönlichen Entscheidungsunfähigkeit eintritt; privat bevollmächtigt oder durch das Gericht bestellt. Bei Fragen zu Vorsorgevollmachten bzw. Betreuungsverfügungen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Vorsorgevollmacht
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